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Ratgeber

Sonderkündigungsrecht: Wann du früher aus dem Vertrag kommst

5 Min. LesezeitAboAbmelder Redaktion

Die ordentliche Kündigung richtet sich nach Laufzeit und Frist. Daneben gibt es Situationen, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher früher aussteigen können: das Sonderkündigungsrecht, auch außerordentliche Kündigung genannt.

Preiserhöhung

Erhöht ein Anbieter die Preise einseitig, räumen Gesetz oder Vertrag in vielen Branchen ein Sonderkündigungsrecht ein, etwa bei Energie- und Telekommunikationsverträgen. Entscheidend ist, zeitnah nach der Ankündigung zu reagieren, denn das Recht ist meist an eine Frist gebunden.

Umzug

Beim Umzug kommt es darauf an, ob der Anbieter die Leistung an der neuen Adresse erbringen kann. Kann er es nicht, sieht das Telekommunikationsgesetz zum Beispiel eine verkürzte Kündigungsfrist vor. Bei Fitnessstudios kommt es auf die Umstände und die Rechtsprechung an; ein weiter Weg allein genügt nicht immer.

Leistungsänderungen und wichtige Gründe

Ändert der Anbieter wesentliche Vertragsbestandteile oder fällt die Leistung dauerhaft aus, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen. Auch hier gilt: Grund benennen, Nachweise sichern und die Kündigung dokumentiert versenden.

Sauber begründen und nachweisen

Eine Sonderkündigung sollte den Grund klar benennen und passende Belege enthalten, etwa die Preiserhöhungs-Mitteilung oder die Ummeldebestätigung. Wer unsicher ist, kündigt zusätzlich vorsorglich ordentlich zum nächstmöglichen Termin. So endet der Vertrag in jedem Fall.

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