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Ratgeber

Kündigungsfristen einfach erklärt: So findest du deinen Stichtag

4 Min. LesezeitAboAbmelder Redaktion

Wer einen Vertrag kündigen will, stolpert meist über drei Begriffe: Mindestlaufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist. Zusammen ergeben sie den Stichtag, bis zu dem deine Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss.

Die drei Bausteine

Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, für den du dich anfangs gebunden hast, häufig 12 oder 24 Monate. Der Verlängerungszeitraum beschreibt, wie es danach weitergeht, wenn niemand kündigt. Die Kündigungsfrist schließlich sagt, wie viele Wochen oder Monate vor dem Laufzeitende deine Kündigung vorliegen muss.

Seit der Reform des Verbrauchervertragsrechts gilt für viele neue Verträge: Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein weiteres Jahr, sondern läuft unbefristet weiter und ist monatlich kündbar. Für ältere Verträge können noch die alten Regeln gelten, ein Blick in die Vertragsunterlagen lohnt sich also immer.

So findest du deinen Stichtag

Suche im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung nach dem Vertragsbeginn und der Laufzeit. Rechne von dort das Laufzeitende aus und ziehe die Kündigungsfrist ab. Das Ergebnis ist dein Stichtag. Beispiel: Vertragsbeginn 1. September, Laufzeit 24 Monate, Frist ein Monat. Die Kündigung muss dann bis zum 31. Juli beim Anbieter sein.

Wichtig ist der Zugang beim Anbieter, nicht das Absendedatum. Wer auf den letzten Drücker kündigt, sollte einen Versandweg mit Nachweis wählen und die Bestätigung aufbewahren.

Wenn der Stichtag verpasst ist

Auch dann lohnt sich die Kündigung: Sie wirkt einfach zum nächstmöglichen Termin, und der Vertrag endet damit so früh, wie es die Bedingungen zulassen. Wer gar nichts tut, verlängert die Wartezeit nur weiter.

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