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Ratgeber

Fitnessstudio kündigen: Fristen, Verlängerung und Sonderfälle

5 Min. LesezeitAboAbmelder Redaktion

Fitnessstudio-Verträge gehören zu den am häufigsten gekündigten Verträgen überhaupt, und zu denen mit den meisten Missverständnissen. Wer Laufzeit, Frist und den richtigen Empfänger kennt, kommt ohne Streit aus dem Vertrag.

Laufzeit und Frist prüfen

Klassisch laufen Fitnessverträge 12 oder 24 Monate. Für viele neuere Verträge gilt: Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein ganzes Jahr, sondern läuft monatlich kündbar weiter. Maßgeblich ist, was im eigenen Vertrag steht, also zuerst die Unterlagen oder das Mitgliederportal prüfen und den Stichtag ausrechnen.

Sonderfälle: Umzug, Gesundheit, Schwangerschaft

Ein Umzug allein beendet den Vertrag nicht automatisch; die Gerichte entscheiden hier je nach Einzelfall. Besser stehen die Chancen bei dauerhaften gesundheitlichen Gründen, die das Training unmöglich machen, mit einem aussagekräftigen Attest. Auch bei Schwangerschaft lässt sich häufig eine Lösung erreichen, von der Beitragspause bis zur vorzeitigen Beendigung. In allen Fällen gilt: Grund benennen, Nachweis beilegen, zusätzlich vorsorglich ordentlich kündigen.

An die richtige Stelle senden

Viele Studios gehören zu Ketten, Vertragspartner ist dann die Betreibergesellschaft und nicht die Filiale. Der korrekte Name steht im Vertrag oder im Impressum des Anbieters. Eine Kündigung am Tresen abzugeben ist riskant, wenn niemand den Empfang quittiert.

Häufige Fehler vermeiden

Mündlich kündigen, den Stichtag verpassen, die Mitgliedsnummer vergessen oder keinen Nachweis sichern: Das sind die vier Klassiker. Wer in Textform kündigt, alle Vertragsdaten nennt, einen dokumentierten Versandweg wählt und die Bestätigung einfordert, ist auf der sicheren Seite.

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