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Ratgeber

Handyvertrag kündigen: Frist, Rufnummernmitnahme und Ablauf

5 Min. LesezeitAboAbmelder Redaktion

Handyverträge sind ein Dauerthema: Die Grundgebühr steigt nach dem Aktionszeitraum, das Datenvolumen passt nicht mehr, oder ein Wechsel lohnt sich schlicht finanziell. Die gute Nachricht: Kündigen ist heute deutlich einfacher als früher.

Was seit der TKG-Reform gilt

Nach der Mindestlaufzeit, meist 24 Monate, verlängert sich ein Mobilfunkvertrag nicht mehr um ein weiteres Jahr. Er läuft stattdessen unbefristet weiter und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Wer also die erste Laufzeit hinter sich hat, kommt jeden Monat aus dem Vertrag.

Rufnummer mitnehmen

Die eigene Nummer gehört zu dir, nicht zum Anbieter. Die Mitnahme zum neuen Anbieter kannst du schon während der Laufzeit oder bis zu 120 Tage nach Vertragsende beauftragen. Wichtig: Die Portierung beim neuen Anbieter anstoßen und darauf achten, dass die Vertragsdaten exakt übereinstimmen, sonst scheitert die Übernahme an einem Tippfehler.

Der richtige Weg zur Kündigung

Kündigen kannst du in Textform, also per E-Mail oder über die vom Anbieter vorgesehenen Wege. Nenne Rufnummer, Kundennummer und den Wunsch, zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Fordere eine Bestätigung mit dem Enddatum an und sichere den Versandnachweis.

Nach der Kündigung

Prüfe die Kündigungsbestätigung auf das korrekte Datum und beobachte die letzte Abrechnung: Anteilige Grundgebühren und eventuelles Restguthaben sollten sauber abgerechnet werden. Wer die Nummer mitnimmt, wartet mit der Deaktivierung der alten SIM, bis die Portierung abgeschlossen ist.

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